Darf ich gestickte Produkte verkaufen? Lizenzfragen einfach erklärt

Eine der Fragen, die ich am häufigsten bekomme: "Darf ich das, was ich mit deinen Stickdateien gemacht habe, eigentlich verkaufen?" Die kurze Antwort: Ja, das darfst du – und zwar von Anfang an, ohne dass du extra etwas dafür buchen musst. Damit du aber genau weißt, was erlaubt ist und was nicht, erkläre ich dir hier die Lizenzbedingungen einmal in Ruhe und ohne Paragraphen-Deutsch.

Was du beim Kauf einer Stickdatei automatisch bekommst

Mit jeder Stickdatei aus meinem Shop ist bereits eine kleine Gewerbelizenz enthalten. Das bedeutet: Du darfst die fertigen Produkte – also zum Beispiel das gestickte Kuscheltier, den Anhänger oder das Schnuffeltuch – gewerblich herstellen und bis zu 50 Stück pro Design verkaufen. Das reicht für die meisten von euch, die nebenbei auf Wochenmärkten, in kleinen Shops oder online verkaufen, völlig aus.

Wichtig dabei: Verkauft wird immer nur das fertige, gestickte Produkt – niemals die Stickdatei selbst. Die Datei bleibt mein geistiges Eigentum, auch nach deinem Kauf. Das Weitergeben, Tauschen, Kopieren, Verändern oder Verkaufen der Datei selbst ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme gibt es bei Personalisierungen – wenn du also einen Namen oder ein Geburtsdatum einstickst, ist das natürlich erlaubt und sogar gewünscht.

Was, wenn du mehr als 50 Stück verkaufen möchtest?

Wächst dein Business, oder hast du ein Design, das richtig gut läuft? Dann gibt's die Möglichkeit, eine Jahreslizenz zu erwerben. Diese erweitert deine Kleinlizenz auf bis zu 500 Produkte pro Design innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum. Die Jahreslizenz gilt immer für eine Person bzw. ein Gewerbe und eine bestimmte Stickdatei und ist nicht übertragbar. Solltest du sogar diese Stückzahl sprengen, kannst du jederzeit eine individuelle Erweiterung mit mir vereinbaren – schreib mir dazu einfach.

Was du beachten musst, wenn du deine Produkte verkaufst

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Bei der Veröffentlichung deiner Produkte – egal ob auf Etsy, Instagram oder dem eigenen Markstand – muss immer ein Hinweis auf mich als Herstellerin der Stickdatei stehen. Das kann zum Beispiel "Design by Sticktier" oder einfach "Datei: Sticktier" sein. So bleibt für alle nachvollziehbar, woher das Design ursprünglich stammt, und du machst alles rechtlich korrekt.

Wichtig: Lizenz ist nicht gleich Produktsicherheit

Hier möchte ich noch einen Punkt ansprechen, der über die reine Lizenzfrage hinausgeht, aber genauso wichtig ist – besonders wenn du Kuscheltiere, Schnuffeltücher oder andere Spielsachen herstellst und verkaufst: die CE-Kennzeichnung mit der Spielzeugrichtlinie.

Sobald dein gestickte Produkt von Kindern zum Spielen genutzt werden könnte, gilt es rechtlich als Spielzeug – und dafür gibt es in der EU eigene Sicherheitsvorschriften, unabhängig von meiner Lizenz für die Stickdatei. Das betrifft also nicht nur Kuscheltiere im klassischen Sinne, sondern auch Anhänger, Schnullerketten oder Kissen mit verspielten Applikationen.

Das Thema ist anfangs nicht ganz einfach zu durchblicken, deshalb möchte ich euch hier einen guten Tipp mitgeben: Der Verein Wir machen Spielzeug e.V. hat sich genau darauf spezialisiert, Klein- und Manufakturherstellerinnen bei der CE-Kennzeichnung zu unterstützen. Dort findest du verständlich aufbereitete Informationen, Austausch mit anderen Herstellerinnen und Hilfe, wenn du dich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigst. Ein Besuch auf wirmachenspielzeug.de lohnt sich, bevor du deine ersten Plüschtiere oder Anhänger in den Verkauf bringst.

Und was ist mit dem Nachweis für die Lizenz?

Nach dem Kauf einer Jahreslizenz bekommst du von mir eine Lizenzurkunde als PDF per E-Mail. Das Ausstellen dauert in der Regel 2–3 Tage, weil ich das persönlich mache und nicht automatisiert. Diese Urkunde dient dir als Nachweis für dein Gewerbe – einfach abspeichern, fertig. Für die Kleinlizenz ist der Nachweis die Rechnung. 

Kurz zusammengefasst

Mit jeder Stickdatei darfst du sofort gewerblich loslegen und bis zu 50 Stück pro Design verkaufen – ganz ohne Zusatzkosten. Willst du mehr verkaufen, gibt's die Jahreslizenz für bis zu 500 Stück. Was nie erlaubt ist: die Datei selbst weiterzugeben oder zu verkaufen. Und was immer dazugehört: der Hinweis auf "Sticktier" bei der Veröffentlichung deiner Produkte. Verkaufst du Spielzeug, denk außerdem an die CE-Kennzeichnung – das ist ein eigenes Thema, bei dem dir der Verein Wir machen Spielzeug e.V. gut weiterhelfen kann.

Falls du noch Fragen zu deiner individuellen Situation hast, melde dich einfach bei mir – ich helfe dir gerne weiter.

 

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